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VERWALTUNGSFACHANGESTELLTE PDF Drucken E-Mail

Die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten für die Landes-, Kreis- und
Kommunalverwaltungen sowie für die Verwaltung der Kirchen wird seit mehreren
Jahrzehnten in der Form von Bezirksfachklassen durchgeführt.

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Dabei absolvieren die Auszubildenden die Ausbildung
zweijährig dual in der Berufsschule und daran anschließend ein Jahr dual beim
Verwaltungsseminar in Darmstadt. Dual bedeutet, dass die Auszubildenden einen
Arbeitsplatz haben müssen, dann aber an einem oder zwei Tagen in der Woche die
Berufsschule oder das Verwaltungsseminar besuchen.

Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter
Partner mit den anderen an der Berufausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die
Aufgabe, den Auszubildenden beruflich und allgemeine Lerninhalte unter besonderer
Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln.

Seit 1. August 1999 erfolgt die Ausbildung nach Lernfeldern, deren Umsetzung
entsprechend der zeitlichen Verweildauer in den Lernorten verteilt ist.

Mehrere Lernfeldinhalte beziehen sich dabei auf die Kernbereiche beruflicher
Tätigkeiten. Diese sind:

  • Verwaltungsbetriebswirtschaft
  • Personalwirtschaft
  • Verwaltungsrecht

Als schulische Zugangsvoraussetzung genügt zwar der Hauptschulabschluss,
tatsächlich haben die meisten Auszubildenden einen mittleren Bildungsabschluss,
einige auch das Abitur.

In Anbetracht der Tatsache, das die kameralistische Buchführung in den
nächsten Jahren durch die doppelte Buchführung in den öffentlichen Verwaltungen
ersetzt wird, sind die Zukunftsperspektiven für diesen Ausbildungsberuf noch besser
geworden.