flsdav.1.0

Leonardo da Vinci geht Online

Jetzt mit eigenem Webauftritt!
Mit der FLS und Leonardo da Vinci
nach Europa:
http://www.leonardo-fls-eu.de/ 

  • Narrow screen resolution
  • Wide screen resolution
  • Decrease font size
  • Default font size
  • Increase font size
SCHULORDNUNG PDF Drucken E-Mail
MACHT DOCH, WAS IHR WOLLT...

Allgemeines

Wir wissen, dass es für das Zusammenleben und Zusammenarbeiten von Menschen
der Einhaltung gewisser Regeln bedarf, die dafür sorgen, dass Konflikte entweder
vermieden oder dass sie gemeinsam und verantwortungsbewusst gelöst werden.

Dies gilt auch für unsere Schule. Daher wollen wir mit der Unterschrift unter diese
Schulordnung die Verpflichtung eingehen, dass wir

- uns im gegenseitigen Umgang fair, rücksichtsvoll, tolerant und kompromissbereit 
  verhalten,
- unnötige Störungen beim Lernen vermeiden,
- evtl. auftretende Konflikte demokratisch und gewaltfrei lösen,
- alle weiteren in dieser Schulordnung genannten Regeln befolgen.

Wir wollen als Mitglieder der Schulgemeinschaft diese Grundregeln beachten und dafür
Sorge tragen, dass sie eingehalten werden, insbesondere was die Aspekte „Toleranz“
und „Gewaltfreiheit“ betrifft. Wir wollen auch einschreiten, wenn wir eine Verletzung
dieser Grundsätze beobachten, z. B. indem wir dies an die Person melden, welche die
Aufsicht führt. Im übrigen wissen wir, dass den Anordnungen der Aufsicht führenden
Lehrkräfte oder Mitarbeiter (Hausmeister, Sozialpädagogen) Folge zu leisten ist.

Diese Schulordnung wird jedem Schüler bekannt gemacht und mit ihm besprochen.
Sie wird von ihm durch Unterschrift zur Kenntnis genommen. Ein Exemplar hängt in der
Schulstraße aus.

Auf das Zitieren von Gesetzen und Verordnungen wird verzichtet. Bei Zuwiderhandlungen
werden entsprechend dem Hessischen Schulgesetz Ordnungsmittel und –maßnahmen
angewandt.

1. Hausrecht

Das Hausrecht übt der Schulleiter aus. Daher müssen wir für besondere Aktionen auf dem
Schulgelände sowie für die Veröffentlichung von Plakaten im Vorfeld eine Genehmigung
einholen.

2. Unterrichtszeiten und Pausenregelungen

Die Unterrichtszeiten und Pausenregelungen an der FLS sind wie folgt geregelt:

 1. Stunde08:00 - 08:45 Uhr 7. Stunde       13:30 - 14:15 Uhr
 2. Stunde 08:45 - 09:30 Uhr              8. Stunde       14:15 - 15:00 Uhr
 Pause09:30 - 09:45 Uhr              Pause15:00 - 15:15 Uhr
 3. Stunde09:45 - 10:30 Uhr 9. Stunde       15:15 - 16:00 Uhr
 4. Stunde      10:30 - 11:15 Uhr                   10. Stunde16:00 - 16:45 Uhr
 Pause11:15 - 11:30 Uhr  
 5. Stunde11:30 - 12:15 Uhr  
 6. Stunde12:15 - 13:00 Uhr  
 Pause13:00 - 13:30 Uhr  
 

Erscheint die Lehrkraft in einer Klasse nicht zum festgesetzten Unterrichtsbeginn,
so meldet der Klassensprecher oder ein Vertreter dies nach 10 Minuten dem Sekretariat.

3. Wichtige Vereinbarungen

Grundsätzlich gilt:

Handys, MP3-Player, Digitalkameras sowie Aufnahme- und Abspielgeräte jeder Art sind
beim Betreten des Schulgeländes auszuschalten und wegzupacken. Sie dürfen erst
beim Verlassen des Schulgeländes wieder eingeschaltet werden. Bei Zuwiderhandlung
wird das entsprechende Gerät der Schülerin / dem Schüler abgenommen und kann nach
Unterrichtsschluss beim stellvertretenden Schulleiter bzw. beim Schulleiter abgeholt werden.

Wir wollen ...

  • das Essen im Unterricht generell unterlassen.
  • Handys während der Unterrichtszeit ausschalten und in den Taschen verstauen.
    Gleiches gilt für Geräte zum Abspielen von Tonträgern (z. B. Walkman, Discman).
    Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann das entsprechende Gerät vom Lehrer
    bis zum Ende des Schultages beschlagnahmt werden.
  • im gesamten Schulgebäude aus gesundheitlichen und lüftungstechnischen
    Gründen das strikte Rauchverbot einhalten. Dieses gilt auch für die
    Zwischenräume der Ausgangstüren sowie für den Bereich auf den
    Treppenaufgängen der Ebene 4.
  • auf den Genuss von Alkohol und anderen Rauschmitteln verzichten.
  • dafür Sorge tragen, dass gefährliche Gegenstände jeglicher Art wie z. B. Waffen,
    Feuerwerkskörper, Chemikalien nicht in die Schule mitgebracht werden.
    Ein Zuwiderhandeln kann zum Schulverweis führen.


4. Umgang mit Arbeitsmitteln / Inventar

Wir wollen die uns zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel (z. B. Bücher) und die räumliche
Ausstattung (Mobiliar) pfleglich behandeln. Falls wir eine Beschädigung feststellen, melden
wir dies umgehend dem jeweiligen Lehrer.
Für mutwillige Beschädigungen (Beschmieren, Bemalen und Ähnliches) haftet der Schüler
bzw. seine Erziehungsberechtigten in vollem Umfang. Grundsätzlich gilt das Gleiche für die
EDV-Ausstattung. Für die Benutzer der EDV-Räume gilt die Anlage 1.

5. Versicherungsschutz

Unfälle innerhalb des Schulgebäudes, auf dem Schulgelände, auf dem direkten Schulweg
und auf dem Weg zur Sporthalle sind versichert und unverzüglich im Sekretariat zu melden.
Abhanden gekommene Gegenstände sind grundsätzlich nicht versichert.
Diebstähle sind unverzüglich der Schulleitung zu melden.

6. Sekretariat / Schulleitung

Das Sekretariat hat folgende Öffnungszeiten:

Morgens vor dem Unterricht

 1. Pause   09:30 - 09:45 Uhr     3. Pause 13:00 - 13:15 Uhr (außer freitags)
 2. Pause      11:15 - 11:30 Uhr  4. Pause     14:45 - 15:00 Uhr (außer freitags)

Wir wollen diese Zeiten unbedingt einhalten.

Für Gespräche mit der Schulleitung ist eine Voranmeldung erforderlich, die über das
Sekretariat abgewickelt wird.

7. Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

Wir wollen ...

  • Abfälle in die dafür vorgesehenen Mülleimer werfen.
  • Zigarettenabfälle im äußeren Bereich in den gelben Aschebehältern entsorgen.
  • das Abfallaufkommen durch den Kauf von Getränken in Pfandflaschen
    reduzieren. Die leeren Flaschen nimmt das Schulkiosk gegen Erstattung
    von Pfand zurück.
  • die Toiletten so verlassen, wie wir uns wünschen, sie vorzufinden.
  • dafür sorgen, dass der Ordnungsdienst der Klasse nach der letzten
    Unterrichtsstunde an einem Schultag die vollen Mülleimer aus dem Klassenraum
    in den Flur stellt, die Stühle hochstellt, die Fenster schließt, die Tafel wischt
    und evtl. das Licht ausschaltet.
     

8. Parkplätze

Den Schülern und Mitarbeitern stehen gegenüber dem Nordeingang gekennzeichnete
Parkplätze zur Verfügung. Der Schulhof darf nicht befahren werden. Auch das Parken
ist dort polizeilich verboten. Autofahrer müssen unbedingt die Markierungen zur
Sicherung der Feuerwehrzufahrt beachten. Mit Polizeikontrollen muss gerechnet
werden. Für Diebstähle und Beschädigungen an den PKWs haftet der Schulträger
nicht.

Lehrer und Schüler mit Anspruch auf einen Behindertenparkplatz melden sich im
Sekretariat.

9. Entschuldigungen bei Fehlzeiten

Falls ein Schüler krank ist oder aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen
kann, benachrichtigt er schriftlich die Schule. Folgende Fristen sind dabei einzuhalten:

Vollzeitschüler: Vorlage der Entschuldigung nach spätestens drei Schultagen,

Teilzeitschüler: Vorlage nach spätestens einer Woche, wobei die Entschuldigung
vom Ausbildungsbetrieb durch Stempel und Unterschrift zur Kenntnis genommen
werden oder ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss. Im Falle einer längeren
Krankheit wird die Schule vom Ausbildungsbetrieb informiert.

Bei minderjährigen Schülern muss die Entschuldigung von einer erziehungsberechtigten
Person unterschrieben sein.

Weiterhin gelten in Bezug auf Fehlzeiten die folgenden Regelungen:

Der Klassenlehrer  kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen:

  • Das Nachschreiben einer durch Krankheit versäumten Klassenarbeit ist
    generell nur bei Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich.
  • Arzttermine sollten nach Möglichkeit so vereinbart werden, dass kein Unterricht
    ausfällt.
  • Die Anerkennung einer Entschuldigung erfolgt allein durch die Schule.
    Wird eine Fehlzeit nicht rechtzeitig entschuldigt, so mahnt der Klassenlehrer.
    Wird eine Fehlzeit überhaupt nicht entschuldigt oder der Entschuldigungsgrund
    von der Schule nicht anerkannt, so wird dies im Zeugnis als unentschuldigt vermerkt.
  • Außerdem kann bei unentschuldigten Fehlzeiten Nachholunterricht angesetzt
    werden.
  • Die Einleitung eines Bußgeldverfahrens ist ebenfalls möglich. In den
    Vollzeitschulformen besteht die Möglichkeit zum Schulverweis, wenn der Schüler
    im Verlauf von sechs zusammenhängenden Unterrichtswochen mindestens sechs
    Unterrichtstage unentschuldigt gefehlt hat und er nicht der erweiterten
    Vollzeitschulpflicht unterliegt.
  • Unentschuldigtes Zuspätkommen kann bei Teilzeitschülern im Zeugnis unter
    Angabe der Gesamtfehlzeiten vermerkt werden.

10. Beurlaubungen

Beurlaubungen können nur nach vorheriger Beantragung erfolgen. Der Antrag muss
bei mindestens eintägiger Beurlaubung (auch bei Bildungsurlaub) grundsätzlich
rechtzeitig, möglichst jedoch 14 Tage vor dem Termin, beim Klassenlehrer abgegeben
werden. Bei minderjährigen Schülern ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten,
bei Berufsschülern der Kenntnisvermerk des Ausbildungsbetriebes erforderlich.
Bei Berufsschülern bedeutet die Beurlaubung durch den Ausbildungsbetrieb nicht auch
automatisch Beurlaubung durch die Schule.

Die Schule kann für den durch die Beurlaubung versäumten Unterricht Nachholunterricht
ansetzen. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sind nur in Ausnahmefällen
nach vorheriger Genehmigung durch den Schulleiter möglich.

Für einzelne Unterrichtsstunden beurlaubt die unterrichtende Lehrkraft, sonst der
Klassenlehrer bzw. die Schulleitung

11. Besonderheiten der Friedrich-List-Schule

Magic Shop

Hier kann man für die Schule benötigte Schreibwaren zu günstigen Preisen in den
Pausen erwerben. Der Shop wird von Schülern der FLS im Auftrag des
Fördervereines betrieben. Überschüsse fließen auch hier an die Schüler der FLS.


12. Schülerausweis

Der Schülerausweis ist stets mitzuführen und auf Verlangen den aufsichtsführenden
Personen vorzuzeigen.

13. Schulsozialarbeit

Das Büro der „Sozialarbeit im Berufsschulzentrum“ befindet sich im Raum Nr. 306 der FLS.
 
 
gez. Kleinböck

Schulleiter