MACHT DOCH, WAS IHR WOLLT...
Allgemeines Wir wissen, dass es für das Zusammenleben und Zusammenarbeiten von Menschen der Einhaltung gewisser Regeln bedarf, die dafür sorgen, dass Konflikte entweder vermieden oder dass sie gemeinsam und verantwortungsbewusst gelöst werden.
Dies gilt auch für unsere Schule. Daher wollen wir mit der Unterschrift unter diese Schulordnung die Verpflichtung eingehen, dass wir - uns im gegenseitigen Umgang fair, rücksichtsvoll, tolerant und kompromissbereit verhalten, - unnötige Störungen beim Lernen vermeiden, - evtl. auftretende Konflikte demokratisch und gewaltfrei lösen, - alle weiteren in dieser Schulordnung genannten Regeln befolgen. Wir wollen als Mitglieder der Schulgemeinschaft diese Grundregeln beachten und dafür Sorge tragen, dass sie eingehalten werden, insbesondere was die Aspekte „Toleranz“ und „Gewaltfreiheit“ betrifft. Wir wollen auch einschreiten, wenn wir eine Verletzung dieser Grundsätze beobachten, z. B. indem wir dies an die Person melden, welche die Aufsicht führt. Im übrigen wissen wir, dass den Anordnungen der Aufsicht führenden Lehrkräfte oder Mitarbeiter (Hausmeister, Sozialpädagogen) Folge zu leisten ist. Diese Schulordnung wird jedem Schüler bekannt gemacht und mit ihm besprochen. Sie wird von ihm durch Unterschrift zur Kenntnis genommen. Ein Exemplar hängt in der Schulstraße aus. Auf das Zitieren von Gesetzen und Verordnungen wird verzichtet. Bei Zuwiderhandlungen werden entsprechend dem Hessischen Schulgesetz Ordnungsmittel und –maßnahmen angewandt. 1. Hausrecht Das Hausrecht übt der Schulleiter aus. Daher müssen wir für besondere Aktionen auf dem Schulgelände sowie für die Veröffentlichung von Plakaten im Vorfeld eine Genehmigung einholen. 2. Unterrichtszeiten und Pausenregelungen Die Unterrichtszeiten und Pausenregelungen an der FLS sind wie folgt geregelt: | 1. Stunde | 08:00 - 08:45 Uhr | 7. Stunde | 13:30 - 14:15 Uhr | | 2. Stunde | 08:45 - 09:30 Uhr | 8. Stunde | 14:15 - 15:00 Uhr | | Pause | 09:30 - 09:45 Uhr | Pause | 15:00 - 15:15 Uhr | | 3. Stunde | 09:45 - 10:30 Uhr | 9. Stunde | 15:15 - 16:00 Uhr | | 4. Stunde | 10:30 - 11:15 Uhr | 10. Stunde | 16:00 - 16:45 Uhr | | Pause | 11:15 - 11:30 Uhr | | | | 5. Stunde | 11:30 - 12:15 Uhr | | | | 6. Stunde | 12:15 - 13:00 Uhr | | | | Pause | 13:00 - 13:30 Uhr | | | Erscheint die Lehrkraft in einer Klasse nicht zum festgesetzten Unterrichtsbeginn, so meldet der Klassensprecher oder ein Vertreter dies nach 10 Minuten dem Sekretariat. 3. Wichtige Vereinbarungen Grundsätzlich gilt:
Handys, MP3-Player, Digitalkameras sowie Aufnahme- und Abspielgeräte jeder Art sind beim Betreten des Schulgeländes auszuschalten und wegzupacken. Sie dürfen erst beim Verlassen des Schulgeländes wieder eingeschaltet werden. Bei Zuwiderhandlung wird das entsprechende Gerät der Schülerin / dem Schüler abgenommen und kann nach Unterrichtsschluss beim stellvertretenden Schulleiter bzw. beim Schulleiter abgeholt werden. Wir wollen ... - das Essen im Unterricht generell unterlassen.
- Handys während der Unterrichtszeit ausschalten und in den Taschen verstauen.
Gleiches gilt für Geräte zum Abspielen von Tonträgern (z. B. Walkman, Discman). Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann das entsprechende Gerät vom Lehrer bis zum Ende des Schultages beschlagnahmt werden. - im gesamten Schulgebäude aus gesundheitlichen und lüftungstechnischen
Gründen das strikte Rauchverbot einhalten. Dieses gilt auch für die Zwischenräume der Ausgangstüren sowie für den Bereich auf den Treppenaufgängen der Ebene 4. - auf den Genuss von Alkohol und anderen Rauschmitteln verzichten.
- dafür Sorge tragen, dass gefährliche Gegenstände jeglicher Art wie z. B. Waffen,
Feuerwerkskörper, Chemikalien nicht in die Schule mitgebracht werden. Ein Zuwiderhandeln kann zum Schulverweis führen.
4. Umgang mit Arbeitsmitteln / Inventar
Wir wollen die uns zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel (z. B. Bücher) und die räumliche Ausstattung (Mobiliar) pfleglich behandeln. Falls wir eine Beschädigung feststellen, melden wir dies umgehend dem jeweiligen Lehrer. Für mutwillige Beschädigungen (Beschmieren, Bemalen und Ähnliches) haftet der Schüler bzw. seine Erziehungsberechtigten in vollem Umfang. Grundsätzlich gilt das Gleiche für die EDV-Ausstattung. Für die Benutzer der EDV-Räume gilt die Anlage 1. 5. Versicherungsschutz Unfälle innerhalb des Schulgebäudes, auf dem Schulgelände, auf dem direkten Schulweg und auf dem Weg zur Sporthalle sind versichert und unverzüglich im Sekretariat zu melden. Abhanden gekommene Gegenstände sind grundsätzlich nicht versichert. Diebstähle sind unverzüglich der Schulleitung zu melden. 6. Sekretariat / Schulleitung Das Sekretariat hat folgende Öffnungszeiten: Morgens vor dem Unterricht | 1. Pause | 09:30 - 09:45 Uhr | 3. Pause | 13:00 - 13:15 Uhr (außer freitags) | | 2. Pause | 11:15 - 11:30 Uhr | 4. Pause | 14:45 - 15:00 Uhr (außer freitags) |
Wir wollen diese Zeiten unbedingt einhalten. Für Gespräche mit der Schulleitung ist eine Voranmeldung erforderlich, die über das Sekretariat abgewickelt wird. 7. Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände Wir wollen ... - Abfälle in die dafür vorgesehenen Mülleimer werfen.
- Zigarettenabfälle im äußeren Bereich in den gelben Aschebehältern entsorgen.
- das Abfallaufkommen durch den Kauf von Getränken in Pfandflaschen
reduzieren. Die leeren Flaschen nimmt das Schulkiosk gegen Erstattung von Pfand zurück. - die Toiletten so verlassen, wie wir uns wünschen, sie vorzufinden.
- dafür sorgen, dass der Ordnungsdienst der Klasse nach der letzten
Unterrichtsstunde an einem Schultag die vollen Mülleimer aus dem Klassenraum in den Flur stellt, die Stühle hochstellt, die Fenster schließt, die Tafel wischt und evtl. das Licht ausschaltet.
8. Parkplätze Den Schülern und Mitarbeitern stehen gegenüber dem Nordeingang gekennzeichnete Parkplätze zur Verfügung. Der Schulhof darf nicht befahren werden. Auch das Parken ist dort polizeilich verboten. Autofahrer müssen unbedingt die Markierungen zur Sicherung der Feuerwehrzufahrt beachten. Mit Polizeikontrollen muss gerechnet werden. Für Diebstähle und Beschädigungen an den PKWs haftet der Schulträger nicht. Lehrer und Schüler mit Anspruch auf einen Behindertenparkplatz melden sich im Sekretariat. 9. Entschuldigungen bei Fehlzeiten Falls ein Schüler krank ist oder aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann, benachrichtigt er schriftlich die Schule. Folgende Fristen sind dabei einzuhalten: Vollzeitschüler: Vorlage der Entschuldigung nach spätestens drei Schultagen, Teilzeitschüler: Vorlage nach spätestens einer Woche, wobei die Entschuldigung vom Ausbildungsbetrieb durch Stempel und Unterschrift zur Kenntnis genommen werden oder ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss. Im Falle einer längeren Krankheit wird die Schule vom Ausbildungsbetrieb informiert. Bei minderjährigen Schülern muss die Entschuldigung von einer erziehungsberechtigten Person unterschrieben sein. Weiterhin gelten in Bezug auf Fehlzeiten die folgenden Regelungen: Der Klassenlehrer kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen: - Das Nachschreiben einer durch Krankheit versäumten Klassenarbeit ist
generell nur bei Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich. - Arzttermine sollten nach Möglichkeit so vereinbart werden, dass kein Unterricht
ausfällt. - Die Anerkennung einer Entschuldigung erfolgt allein durch die Schule.
Wird eine Fehlzeit nicht rechtzeitig entschuldigt, so mahnt der Klassenlehrer. Wird eine Fehlzeit überhaupt nicht entschuldigt oder der Entschuldigungsgrund von der Schule nicht anerkannt, so wird dies im Zeugnis als unentschuldigt vermerkt. - Außerdem kann bei unentschuldigten Fehlzeiten Nachholunterricht angesetzt
werden. - Die Einleitung eines Bußgeldverfahrens ist ebenfalls möglich. In den
Vollzeitschulformen besteht die Möglichkeit zum Schulverweis, wenn der Schüler im Verlauf von sechs zusammenhängenden Unterrichtswochen mindestens sechs Unterrichtstage unentschuldigt gefehlt hat und er nicht der erweiterten Vollzeitschulpflicht unterliegt. - Unentschuldigtes Zuspätkommen kann bei Teilzeitschülern im Zeugnis unter
Angabe der Gesamtfehlzeiten vermerkt werden.
10. Beurlaubungen Beurlaubungen können nur nach vorheriger Beantragung erfolgen. Der Antrag muss bei mindestens eintägiger Beurlaubung (auch bei Bildungsurlaub) grundsätzlich rechtzeitig, möglichst jedoch 14 Tage vor dem Termin, beim Klassenlehrer abgegeben werden. Bei minderjährigen Schülern ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten, bei Berufsschülern der Kenntnisvermerk des Ausbildungsbetriebes erforderlich. Bei Berufsschülern bedeutet die Beurlaubung durch den Ausbildungsbetrieb nicht auch automatisch Beurlaubung durch die Schule. Die Schule kann für den durch die Beurlaubung versäumten Unterricht Nachholunterricht ansetzen. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sind nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung durch den Schulleiter möglich. Für einzelne Unterrichtsstunden beurlaubt die unterrichtende Lehrkraft, sonst der Klassenlehrer bzw. die Schulleitung 11. Besonderheiten der Friedrich-List-Schule Magic Shop
Hier kann man für die Schule benötigte Schreibwaren zu günstigen Preisen in den Pausen erwerben. Der Shop wird von Schülern der FLS im Auftrag des Fördervereines betrieben. Überschüsse fließen auch hier an die Schüler der FLS. 12. Schülerausweis
Der Schülerausweis ist stets mitzuführen und auf Verlangen den aufsichtsführenden Personen vorzuzeigen. 13. Schulsozialarbeit Das Büro der „Sozialarbeit im Berufsschulzentrum“ befindet sich im Raum Nr. 306 der FLS. gez. Kleinböck Schulleiter |